Mieten [IT]

  1. Mietvertrag mit freiem Betrag
    LAUFZEIT: 4 Jahre, verlängerbar um weitere 4 Jahre

    BESTIMMUNG DER GEBÜHR: Die Höhe der Gebühr wird zwischen den Parteien frei festgelegt.
    Diese Art von Wohnungsmietvertrag ermöglicht eine eingeschränkte Vertragsfreiheit, da einerseits Vermieter und Mieter frei entscheiden können
    Während die Höhe der Jahresmiete vereinbart wird, schreibt das Gesetz andererseits strenge Beschränkungen für deren zeitliche Dauer vor.
    Der Vertrag kann für eine Dauer von vier Jahren vereinbart werden (ein längerer, jedoch nicht kürzerer Zeitraum ist möglich) und kann um weitere vier Jahre verlängert werden.

    Nach Ablauf der acht Jahren können die Parteien:

    – Verlängerung zu neuen Bedingungen (Benachrichtigung per Einschreiben 6 Monate vor Ablauf)
    – auf die Verlängerung verzichten (mit eingeschriebenem Brief 6 Monate vor Ablauf)
    – stillschweigend unter den gleichen Bedingungen verlängern.

    VORZEITIGE AUFLÖSUNG

    Die Parteien können:

    • Der Mieter (ART.3 C.6) kann bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit durch vorherige Mitteilung an den Vermieter vom Vertrag zurücktreten
    sechs Monate per Einschreiben

    • VERMIETER (ART.3 C.1) Die Gründe sind im Gesetz genau aufgeführt (z. B. Nutzung der Immobilie für sich selbst oder Familienangehörige, Verkauf der Immobilie)
    sie können erst nach Ablauf der ersten vier Jahre des Mietverhältnisses durchgesetzt werden
    Vertragsinhalt

    • Persönliche Daten von Vermieter und Mieter
    • Immobiliendaten wie Standort, Merkmale (Anzahl der Räume, Ausstattung etc.), Katastereinkommen, Zustand und Ausgangszustand
    • Standort, Ziel usw.
    • Dauer des Mietvertrags (mindestens 4 Jahre + 4) und mögliche Regelung des vorzeitigen Rücktritts
    • Daten im Zusammenhang mit der Gegenleistung, wie z. B. Miete, Istat-Aktualisierung, Klauseln zu Zahlungsrückständen
    • Höhe der Kaution
    • Aufteilung der Kosten für die ordentliche und außerordentliche Wartung sowie Nebenkosten
    • Verteilung der Registrierungsgebühren
    • Verbotsklauseln (z. B. Untervermietung, Nutzungsänderung)
    • Allfällige sonstige Vereinbarungen (z.B. Objektbesichtigung durch den Vermieter, Haftungsausschluss für vom Mieter verursachte Schäden

    Bei meldepflichtigen Verträgen über Immobilieneinheiten müssen die Parteien eine Vertragsklausel vereinbaren, mit der der Mieter erklärt, dass er die Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Energieleistung unter Androhung der Verhängung einer Geldstrafe erhalten hat.

  2. Konventioneller vereinbarter Vertrag
    DAUER: 3 Jahre, verlängerbar um weitere 2 Jahre

    BESTIMMUNG DER MIETE: Die Miete für diese Vertragsart ist kontrolliert oder niedriger als die Marktmiete. Die Menge an
    Der Mietpreis wird nicht durch freie Verhandlungen zwischen den Parteien festgelegt, sondern auf der Grundlage spezifischer Vereinbarungen zwischen den Eigentümergemeinschaften und denen der Mieter.
    Durch die Unterzeichnung eines solchen Vertrags haben Sie Anspruch auf Steuererleichterungen. für deren Nutzung dieser Erleichterungen muss der Vertrag mit deren Hilfe einer der Interessenvertretungen des Gebäudeeigentümers und der Mieter unterzeichnet werden, alternativ muss eine entsprechende Bescheinigung erworben werden, bei Nichteinhaltung droht die Streichung der Steuererleichterung.

    • Nach den ersten 3 Jahren können die Parteien den Vertrag um weitere 3 Jahre auch mit neuen Konditionen verlängern, ansonsten stillschweigend wird der Vetrag automatisch um 2 Jahre verlängert
    • Nach der zweijährigen Verlängerung können die Parteien:
    Den Vertrag erneuern oder auf weitere Verlängerung verzichten, indem Sie dies mindestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich per Einschreiben mitteilen
    • Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gilt der Vertrag als stillschweigend verlängert, wenn die Parteien keine Initiative fördern.

    Vorzeitige Auflösung
    • Der Mieter (ART.3 C.6) kann bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit durch vorherige Mitteilung an den Vermieter vom Vertrag zurücktreten mit sechs Monate Frist per Einschreiben
    • VERMIETER (ART.3 C.1) Beim ersten Ablauf (3 Jahre) sind die Gründe gesetzlich genau aufgeführt (z. B. Nutzung der Immobilie für sich selbst oder für sich selbst).
    Familienangehörige, Grundstücksverkauf) können erst nach Ablauf der ersten drei Jahre des Mietverhältnisses durchgesetzt werden.

    Vertragsinhalt

    • Persönliche Daten des Vermieters und des Mieters
    • Immobiliendaten wie Lage, Merkmale (Anzahl der Räume, Ausstattung etc.), Katastereinnahmen, Zustand und Zustand zum Zeitpunkt des Mietbeginns, Zielort usw.)
    • Dauer des Mietverhältnisses (mindestens 3 Jahre + 2) und eventuelle Regelung des vorzeitigen Rücktritts
    • Daten im Zusammenhang mit der Gegenleistung, wie z. B. Miete, Istat-Aktualisierung, Klauseln über die Nichtzahlung
    • Höhe der Kaution
    • Aufschlüsselung der Aufwendungen für ordentliche und außerordentliche Instandhaltung sowie Nebenkosten
    • Aufschlüsselung der Anmeldegebühren
    • Verbotsklauseln (z. B. Untervermietung, Nutzungsänderung)
    • Eventuell sonstige Vereinbarungen (z.B. Besichtigung der Immobilie durch den Vermieter, Haftungsfreistellung für vom Mieter verursachte Schäden).

    Bei meldepflichtigen Verträgen über Immobilieneinheiten müssen die Parteien eine Vertragsklausel vereinbaren, mit der der Mieter erklärt, dass er die Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Energieleistung unter Androhung der Verhängung einer Geldstrafe erhalten hat.

  3. Übergangsvertrag
    DAUER: 1 bis 18 Monate

    BESTIMMUNG DER GEBÜHR: Die Höhe der Gebühr wird gemäß den Gebietsvereinbarungen festgelegt, die einen Mindest- und einen Höchstbetrag festlegen.
    Die Gründe, die die Ungültigkeit dieser Mietverträge sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter rechtfertigen und ermöglichen, werden im Einzelnen aufgeführt.

    Lokale Vereinbarungen, die mit einer lokalen Vereinbarung zwischen den Vermieter- und Mieterorganisationen in der betreffenden Gemeinde unterzeichnet werden.

    Mit Ablauf des Vertrages gilt dieser als abgeschlossen, ohne dass es einer Mitteilung seitens des Vermieters oder des Mieters bedarf
    Sollten die Gründe für die Ungültigkeit weiterhin bestehen, müssen die Parteien einen neuen Vertrag abschließen.

    Der „Übergangs“-Standardvertrag muss eine spezifische Vertragsklausel vorsehen, die den vorübergehenden Bedarf des Vermieters und des Mieters festlegt der den Eintritt der Bedingung per Einschreiben mitteilen muss, vor Ablauf der im Vertrag festgelegten Frist.

    Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach oder sind die Ursachen der Wohnungsvergänglichkeit weggefallen, so wird die Laufzeit des Übergangsvertrages durch einen freien Vertrag ersetzt.
    Der „vorübergehende“ Wohnbedarf muss ordnungsgemäß dokumentiert und dem Vertrag beigefügt werden.

    Vorzeitige Auflösung

    • Der Mieter kann bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit durch einer freien Erklärung jederzeit dem Vermieter mitteilen dass er vom Vertrag zurücktreten will, dies muss im Vertrag so vereinbart werden.
    • VERMIETER Das Gesetz sieht keine Möglichkeit eines vorzeitigen Rücktritts durch den Vermieter vor.

    Vertragsinhalt

    • Persönliche Daten des Vermieters und des Mieters
    • Immobiliendaten wie Standort, Merkmale (Anzahl der Räume, Ausstattung etc.), Katastereinkommen, Zustand und Ausgangszustand
    • Ort, Ziel usw.)
    • Mietdauer (mindestens 1 Monat, maximal 18 Monate
    • Daten im Zusammenhang mit der Gegenleistung, wie z. B. Miete, Istat-Aktualisierung, Klauseln zu Zahlungsrückständen
    • Höhe der Kaution
    • Aufteilung der Kosten für die ordentliche und außerordentliche Wartung sowie Nebenkosten
    • Verteilung der Registrierungsgebühren
    • Verbotsklauseln (z. B. Untervermietung, Nutzungsänderung)
    • Allfällige sonstige Vereinbarungen (z.B. Objektbesichtigung durch den Vermieter, Haftungsausschluss für vom Mieter verursachte Schäden
    • Rücktrittsrecht des Mieters aus wichtigem Grund
    • Erklärung des Mieters/Vermieters über die Gründe, die den Übergangscharakter des Vertrages erforderlich machten
    • Ausdrückliche Verpflichtung des Vermieters, die Gründe zu bestätigen, die die Aufhebung des Vertrages erfordern
    • Bei Nichtbestätigung der Prognose der längeren Laufzeit des Honorars (4 Jahre)
    • Hat der Vermieter die Immobilie wieder in Besitz genommen, diese aber innerhalb von 12 Monaten nicht zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken genutzt, so hat der Mieter Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 36 Monatsgehältern
    • Referenzen Energieausweis

  4. Übergangsvertrag für Studierende
    DAUER: von 6 Monaten bis 36 Monaten

    BESTIMMUNG DER MIETE: Sie ist an die örtlichen Vereinbarungen gemäß dem vereinbarten Vertrag gebunden.
    Ein solcher Vertrag kann nur in den Gemeinden abgeschlossen werden, in denen sich Universitäten oder Zweiguniversitäten befinden, und zwar für Studierende, die regulär an einer Universität eingeschrieben sind.

  5. Konventioneller vereinbarter Vertrag

    Der Vermieter, der einen Mietvertrag mit vereinbartem Entgelt abschließt, hat unter der Annahme der ordentlichen Besteuerung Anspruch auf eine Reihe von Zugeständnissen, die Fälle sind:

    – Einkommensteuer: Von 95% einer Miete wird eine Ermäßigung von 30 % abgezogen, um das steuerpflichtiges Einkommen zu berechnen
    – Registergebühren : Es gibt eine Ermäßigung von 30 %
    – Eigene Gemeindesteuer: Gemeinden können Vergünstigungen den Vermietern gewähren (z. B. durch Senkung des Steuersatzes)
    Steuervergünstigungen für den Mieter
    Der Mieter, der einen Mietvertrag abschließt, hat Anspruch auf eine Reihe von Steuererleichterungen in Form von Abzügen. Die folgenden Fälle sind:
    – Mieter, der die Mietwohnung als Hauptwohnsitz nutzt
    – Mieter, der aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz verlegt hat
    – Junge Mieter im Alter zwischen 20 und 30 Jahren
    – Universitätsstudent, der in einem Studiengang an einer Universität eingeschrieben ist, die in einer anderen als der Wohngemeinde liegt

  6. Ersatzbesteuerung von Mieten – Cedolare Secca

    Der “cedolare secca” ist eine optionale Steuerregelung und besteht in der Zahlung einer Ersatzsteuer der IRPEF sowie der regionalen und kommunalen Zuschläge. Für
    Bei Verträgen, für die die „cedolare secca“ gewählt wurde, entfällt die normalerweise anfallende Registergebühr und Stempelsteuer der
    Anmeldungen, Kündigungen und Verlängerungen von Mietverträgen. Die Option der „cedolare secca“ ersetzt jedoch nicht die Registergebühr für die Übertragung des Mietvertrages.

    Die Option auf “cedolare secco” kann innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Fälligkeit bei Vorliegen eines ordentlichen Vertrages durch Schenkung ausgeübt werden es folgt eine schriftliche Mitteilung (per Einschreiben mit Rückschein) an den Mieter. Die Wahl der „cedolare“ impliziert den Verzicht des Vermieters, die Aktualisierung der Miete, einschließlich der von Istat festgestellten Schwankung im nationalen Verbraucherpreisindex für Familien von Arbeitern und Angestellten des Vorjahres verlangen zu können.
    Die Ersatzsteuer wird berechnet, indem ein Satz von 21 % auf die von den Parteien festgelegte Jahresmiete angewendet wird.
    Für Mietverträge mit vereinbarter Miete ist ein ermäßigter Satz vorgesehen. Seit 2013 beträgt der Satz für diese Verträge 15 %, für die Verträge im Vierjahreszeitraum 2014–2017 beträgt er 10 % und wurde für die Jahre 2018 und 2019 weiter verlängert. Schließlich wurde durch das Gesetzesdekret 47/2014 festgelegt, dass derselbe Satz auch anwendbar ist
    auf Mietverträge, die in den Gemeinden, für die es genehmigt wurde, in den fünf Jahren vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umwandlung abgeschlossen wurden.
    Dekret (28. Mai 2014), der Ausnahmezustand nach Eintritt katastrophaler Ereignisse.

  7. Nutzungsleihvertrag

    DAUER: Es gibt keine gesetzliche zeitliche Beschränkung.
    BESTIMMUNG DES GEBÜRS: kostenlos.
    Dabei handelt es sich um einen Vertrag, bei dem eine Partei einer anderen eine bewegliche Sache oder eine unbewegliche Sache zur Nutzung für einen bestimmten Zeitraum überlässt für eine bestimmte Verwendung, mit der Verpflichtung zur Rückgabe der erhaltenen Sache.

    Der Nutzungsleihvertrag ist grundsätzlich kostenlos.
    Im Vertrag gibt es zwei Figuren:
    – NUTZUNGSGEBER ist die Person, die den Vermögenswert leiht
    – NUTZUNGSNEHMER ist die Person, die den Vermögenswert leihweise erhält
    Für Immobilien muss der Nutzungsleihvertrag schriftlich abgeschlossen und innerhalb von 20 Tagen bei einer beliebigen Geschäftsstelle der Agentur der Einnahmen registriert werden ab dem Ablaufbeginns des Vertrags.
    Für den Abschluss eines solchen Vertrags ist der APE (Energieausweis) nicht erforderlich.

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