ECOBONUS [ITA]

Das Caf befasst sich mit der Übermittlung sowohl des ECOBONUS (nur für die Installation von Fenstern und Sonnenschutz) als auch des BONUS CASA (für jede Art von Intervention) an ENEA, basierend auf den Daten, die von den Steuerzahlern über ein spezielles vereinfachtes Formular bereitgestellt werden für den Anlass. Da es sich um Eingriffe handelt, für die ENEA sehr spezifische Informationen benötigt, müssen alle erforderlichen technischen Daten direkt vom Steuerzahler mit Unterstützung des Unternehmens, das die Arbeiten ausgeführt hat, bereitgestellt werden.

 

Worum geht es?

Um von den Abzügen der persönlichen Einkommensteuer zu profitieren, die für Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden und für Maßnahmen zur Energieeinsparung und/oder Nutzung erneuerbarer Energiequellen vorgesehen sind, ist es seit einigen Jahren erforderlich, die ENEA (Nationale Agentur für Energie) zu benachrichtigen Neue Technologien, Energie und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung) eine Reihe von Daten zu den Interventionen selbst, um die Überwachung und Bewertung von Energieeinsparungen zu ermöglichen.

Konkret werden die an ENEA zu sendenden Dateien in zwei Typen unterteilt:

  • Eingriffe zur energetischen Sanierung (gemäß Gesetz 296/2006), sog ECOBONUS, das je nach Art der geleisteten Arbeit Abzüge zwischen 50 % und 90 % vorsieht;
  • Eingriffe in die Gebäudesanierung (Art. 16 bis des Präsidialdekrets 917/86), c.d. BONUS CASA, das einen Abzug von 50 % für Gebäuderenovierungen vorsieht, die zu Energieeinsparungen führen.

 

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Ökobonus

Der Zuschuss wird gewährt, wenn Eingriffe durchgeführt werden, die die Energieeffizienz bestehender Gebäude steigern:

  • Reduzierung des Energiebedarfs für die Heizung;;
  • il die thermische Verbesserung des Gebäudes (Isolierung – Böden – Fenster, einschließlich Einbauten);
  • la die Installation von Sonnenkollektoren;;
  • la Austausch von Winterklimaanlagen;;
  • Seit 2015 werden auch die Anschaffung und Installation von Sonnenschutzsystemen sowie der Austausch von Winterklimaanlagen mit Wärmeerzeugern aus brennbarer Biomasse gefördert.

 

Heimbonus

Die Übermittlung von Daten an ENEA ist für folgende bauliche und technische Eingriffe zwingend erforderlich:

  • Gebäudestrukturen (z. B. vertikale Wände, Dächer und Böden);
  • Vorrichtungen;;
  • technologische Systeme (z. B. Ersatz von Wärmeerzeugern durch Brennwertkessel);
  • Installation von Wärmepumpen zur Klimatisierung der Räume und mögliche Anpassung des Systems;
  • Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe;;
  • Kauf von Geräten der Klasse A+ oder höher (jedoch nur, wenn sie mit einer Sanierung des baulichen Erbes verbunden sind).

 

Fristen

In beiden Fällen muss die Übermittlung der Daten an ENEA innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten oder Tests erfolgen.

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